Beantragung von Fördermitteln

 

Aus dem Etat des Kulturreferats für Ostpreußen können finanziell Maßnahmen unterstützt werden, die der Erforschung oder Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa dienen (§ 96 BVFG). Förderungsfähig sind Projekte, bei denen ein unmittelbarer Zusammenhang zu Ostpreußen, den baltischen Ländern oder den Russlanddeutschen gegeben ist. Die Begutachtung der Projekte und die Mittelvergabe erfolgt durch das Kulturreferat für Ostpreußen in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE), Oldenburg, sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Bonn.

 

Weitere Informationen über die Voraussetzungen einer Förderung entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zur Beantragung von Bundesmitteln zur Erforschung, Erhaltung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa.

 

Die Projektanträge sollten so früh wie möglich, spätestens aber 3 Monate vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.  

 

Die Projektanträge müssen folgende Punkte beinhalten:

  • eine genaue Projektbeschreibung
  • konkrete Angaben über Zeit, Ort, Programmablauf und den zu erwartenden Teilnehmerkreis der Veranstaltung
  • genaue Angaben über die Finanzierung des Projektes und die zur Verfügung stehenden Eigenmittel
  • detaillierte Aufschlüsselung der Kosten
  • Angaben über die Öffentlichkeitsarbeit  

 

Formulare für die Projektanträge:  

 

Auskunft: Agata Kern

Kulturreferentin für Ostpreußen

Ostpreußisches Landesmuseum

Ritterstraße 10, 21335 Lüneburg

Tel. +49 (0) 4131 75995-15

Fax +49 (0) 4131 75995-11

Email: a.kern(at)ol-lg.de  

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